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Dolmetschen bei Amtshandlungen

Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche

Am 1. Mai 2002 ist das Behinderten- Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden.

Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die "barrierefreie Teilhabe" eingeführt.

Die DAFEG (= Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Ev. Gehörlosenseelsorge) hat sich darum bemüht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot "Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche".

 "Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Kirche" gilt für
  • Taufen
  • Konfirmationen,
  • Kirchliche Trauungen und
  • Kirchliche Bestattungen

in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen. Ebenso, falls erforderlich, die vorbereitenden Gespräche.

Wer kann einen Antrag stellen?

Taube Menschen, die Mitglied in einer evangelischen Gehörlosengemeinde sind. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie Ihren Gehörlosenpfarrer / Ihre Gehörlosenpfarrerin

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Das gehörlose Gemeindeglied oder die/der Pfarrer/-in, die/der die Amtshandlung durchführen wird, beantragen bei der/m zuständigen Gehörlosenseelsorger/in eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in für die Amtshandlung Formulare
  2. Der/die Gl-seelsorger/in organisiert den/die Dolmetscher/in.
  3. Diese/r schickt ihr/m anschließend die Rechnung.
  4. Er/sie zeichnet diese sachlich richtig ab und schickt sie zur DAFEG-Geschäftsstelle nach Kassel.
  5. Diese übernimmt die Bezahlung.

Bitte beachten Sie

Die DAFEG übernimmt die Kosten nur dann, wenn vorher ein Antrag gesetellt wurde. Wer selbst einen Dolmetscher bestellt und hinterher die Rechnung an die DAFEG schickt, der muss den Dolmetscher selbst bezahlen.

Letzte Änderung am: 21.08.2019