Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche
Am 1. Mai 2002 ist das Behinderten- Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. In ihm ist die Deutsche Gebärdensprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden.
Als neuen Gleichberechtigungsbegriff hat es die "barrierefreie Teilhabe" eingeführt.
Die DAFEG (= Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Ev. Gehörlosenseelsorge) hat sich darum bemüht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot "Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche".
"Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Kirche" gilt für
in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitskolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen. Ebenso, falls erforderlich, die vorbereitenden Gespräche.
Wer kann einen Antrag stellen?
Taube Menschen, die Mitglied in einer evangelischen Gehörlosengemeinde sind. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie Ihren Gehörlosenpfarrer / Ihre Gehörlosenpfarrerin
Wie läuft das Verfahren ab?
Bitte beachten Sie
Die DAFEG übernimmt die Kosten nur dann, wenn vorher ein Antrag gesetellt wurde. Wer selbst einen Dolmetscher bestellt und hinterher die Rechnung an die DAFEG schickt, der muss den Dolmetscher selbst bezahlen.