Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ungterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche Gewalt erfahren haben. Es gibt Gespräche und auch die Möglichkeit zu einer finanziellen Entschädigung.

Wer kann sich anmelden?

  • Menschen, die
  • damals zwischen der Geburt und dem 18. (21.) Lebensjahr (Volljährigkeit)
  • in einem Heim der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie lebten und dort
  • Leid und Unrecht erfahren haben und
  • darunter noch heute leiden

 

Zeitraum

Bundesrepublik Deutschland: 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975
Deutsche Demokratische Republik: 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990

Welche "Heime" sind gemeint?

  • Wohnheime und Wohnstätten
  • Schulen mit angeschlossenem Internat
  • geschlossene Heime der Erziehungsfürsorge
  • Heime für "Schwererziehbare", Sonderschulheime, (Alten-)Pflegeheime

 

Was bedeutet "Leid und Unrecht"?

Beispiele

  • körperliche Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen,
  • psychische Gewalt, z. B. Demütigung, Fremdbestimmung, Abwertung, Zeuge von schlimmen Situationen,
  • sexualisierte Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen
  • Verweigerung von Schul- und Ausbildung,
  • Zwang zur Arbeit, z. B. Arbeit ohne Lohn,
  • Mangel bei der gesundheitlichen Versorgung und Ernährung, z. B. Mangelernährung, Schlafentzug

 

Anlauf- und Beratungsstellen in Berlin

Anlauf- und Beratungsstelle des EJF
Tel.: (030) 929034 - 54
Fax: (030) 929034 - 28
E-Mail: aubdontospamme@gowaway.ejf.de

Anlauf- und Beratungsstelle der Lebenshilfe
Tel. (030) 7554912 - 71
Fax: (030) / 7554912 - 75
E-Mail: anerkennung-hilfe-berlindontospamme@gowaway.lebenshilfe-berlin.de

Weitere Informationen:www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Dort gibt es auch Informationen in Gebärdensprache!

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