Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ungterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche Gewalt erfahren haben. Es gibt Gespräche und auch die Möglichkeit zu einer finanziellen Entschädigung.
Wer kann sich anmelden?
- Menschen, die
- damals zwischen der Geburt und dem 18. (21.) Lebensjahr (Volljährigkeit)
- in einem Heim der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie lebten und dort
- Leid und Unrecht erfahren haben und
- darunter noch heute leiden
Zeitraum
Bundesrepublik Deutschland: 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975
Deutsche Demokratische Republik: 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990
Welche "Heime" sind gemeint?
- Wohnheime und Wohnstätten
- Schulen mit angeschlossenem Internat
- geschlossene Heime der Erziehungsfürsorge
- Heime für "Schwererziehbare", Sonderschulheime, (Alten-)Pflegeheime
Was bedeutet "Leid und Unrecht"?
Beispiele
- körperliche Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen,
- psychische Gewalt, z. B. Demütigung, Fremdbestimmung, Abwertung, Zeuge von schlimmen Situationen,
- sexualisierte Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen
- Verweigerung von Schul- und Ausbildung,
- Zwang zur Arbeit, z. B. Arbeit ohne Lohn,
- Mangel bei der gesundheitlichen Versorgung und Ernährung, z. B. Mangelernährung, Schlafentzug
Anlauf- und Beratungsstellen in Berlin
Anlauf- und Beratungsstelle des EJF
Tel.: (030) 929034 - 54
Fax: (030) 929034 - 28
E-Mail: aubdontospamme@gowaway.ejf.de
Anlauf- und Beratungsstelle der Lebenshilfe
Tel. (030) 7554912 - 71
Fax: (030) / 7554912 - 75
E-Mail: anerkennung-hilfe-berlindontospamme@gowaway.lebenshilfe-berlin.de
Weitere Informationen:www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de
Dort gibt es auch Informationen in Gebärdensprache!