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RSSPrint

Anerkennung und Hilfe

Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ungterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche Gewalt erfahren haben. Es gibt Gespräche und auch die Möglichkeit zu einer finanziellen Entschädigung.

Wer kann sich anmelden?

  • Menschen, die
  • damals zwischen der Geburt und dem 18. (21.) Lebensjahr (Volljährigkeit)
  • in einem Heim der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie lebten und dort
  • Leid und Unrecht erfahren haben und
  • darunter noch heute leiden

 

Zeitraum

Bundesrepublik Deutschland: 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975
Deutsche Demokratische Republik:
7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990

Welche "Heime" sind gemeint?

  • Wohnheime und Wohnstätten
  • Schulen mit angeschlossenem Internat
  • geschlossene Heime der Erziehungsfürsorge
  • Heime für "Schwererziehbare", Sonderschulheime, (Alten-)Pflegeheime

 

Was bedeutet "Leid und Unrecht"?

Beispiele

  • körperliche Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen,
  • psychische Gewalt, z. B. Demütigung, Fremdbestimmung, Abwertung, Zeuge von schlimmen Situationen,
  • sexualisierte Gewalt, z. B. von Erzieher*innen oder anderen Kindern und Jugendlichen
  • Verweigerung von Schul- und Ausbildung,
  • Zwang zur Arbeit, z. B. Arbeit ohne Lohn,
  • Mangel bei der gesundheitlichen Versorgung und Ernährung, z. B. Mangelernährung, Schlafentzug

 

Anlauf- und Beratungsstellen in Berlin

Anlauf- und Beratungsstelle des EJF
Tel.: (030) 929034 - 54
Fax: (030) 929034 - 28
E-Mail: aub(at)ejf.de

Anlauf- und Beratungsstelle der Lebenshilfe
Tel. (030) 7554912 - 71
Fax: (030) / 7554912 - 75
E-Mail: anerkennung-hilfe-berlin(at)lebenshilfe-berlin.de

Weitere Informationen:www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

Dort gibt es auch Informationen in Gebärdensprache!

Erklärvideo

 

Letzte Änderung am: 11.10.2021